Als Fahranfänger bei der Kfz-Versicherung sparen
15.03.2022 | FAHRSCHUL-WISSEN
Führerscheinneulinge zahlen für eine Kfz-Versicherung kategorisch die höchsten Beitragssätze. Doch selbst bei fehlender Fahrpraxis gibt es Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung.
Das erste eigene Auto ist etwas ganz Besonderes. Doch zusätzlich zum Anschaffungspreis ist der Start in die mobile Unabhängigkeit mit erheblichen finanziellen Verpflichtungen verbunden. Über die Höhe der laufenden Kosten entscheidet dabei nicht zuletzt der Beitrag für die Kfz-Versicherung. Ausgerechnet Führerscheinneulinge, in aller Regel junge Menschen mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten, werden von den Versicherungskonzernen ordentlich zur Kasse gebeten.
Hintergrund ist die sogenannte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), ein jedem Versicherungsnehmer zugeordneter Indikator für unfallfrei gefahrenen Jahre – und maßgeblich für den individuellen Versicherungstarif. Die Kalkulation: Je länger ein Kunde die Leistungen der Versicherung nicht in Anspruch nimmt, desto günstiger die Beiträge. Für Fahranfänger hat dieses System einen entscheidenden Haken: Weil sie statistisch als überdurchschnittlich unfallgefährdet gelten, stufen Versicherungen frischgebackene Führerscheinbesitzer in die niedrigste SF-Klasse ein. In der Konsequenz zahlen sie in den ersten Jahren am Steuer die höchsten Beitragssätze.
Für viele junge Menschen bedeutet dies eine zusätzliche Hürde bei der ohnehin kostspieligen Investition in ein eigenes Fahrzeug. Doch es gibt Möglichkeiten, auch zum Beginn der Fahrkarriere bessere Konditionen zu erwirken. Holger Marenbach von der Fahrschule Marenbach weiß um die Problematik und nennt zwei Lösungen: „Die günstigste Option für Fahranfänger ist eine Kfz-Versicherung über die Eltern. Besitzen diese bereits ein Fahrzeug, kann das Auto des Kindes als Zweitwagen laufen.“ Den Eltern entstünden dadurch keinerlei Nachteile, auch die mühsam erfahrene SF-Klasse bleibt unberührt. „Der Nachwuchs hingegen spart so schnell einige hundert Euro“, so Holger Marenbach.
Eine andere Form der Entlastung beginnt schon mit der Führerscheinausbildung: „Wer den Führerschein mit 17 absolviert (BF17), kann bis zur Volljährigkeit unter Aufsicht einer Begleitperson bereits ausgiebig Fahrpraxis sammeln,“ erklärt Holger Marenbach. „Dieses Modell verringert nicht nur nachweislich das Unfallrisiko, auch viele Versicherungen honorieren den Vorsprung an Erfahrung durch Einstufung in eine höhere SF-Klasse“.
Indes ist Holger Marenbach bemüht, den eigenen Schützlingen auch abseits des Straßenverkehrs etwas mit auf den Weg zu geben, und rät eindringlich dazu, vor Abschluss einer Kfz-Versicherung möglichst viele verschiedene Angebote einzuholen und sorgfältig zu prüfen. „Bei Verträgen steckt der Teufel schließlich bekanntermaßen meist im Detail.“
Weitere Hinweise zum Thema gibt Holger Marenbach jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl 026818032001 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Marenbach, Siegener Straße 53, 57610 Altenkirchen.