Sicher fahren über die Feiertage
15.12.2013 | FAHRSCHUL-WISSEN
Schon 0,3 Promille können zu viel sein
Seit 2007 gilt für Fahranfänger das absolute Alkoholverbot. Immer wieder werden Stimmen laut, die diese Regelung für alle Kraftfahrer fordern. Mit durchaus stichhaltigen Argumenten, findet Fahrlehrer Holger Marenbach.
„Seit Inkrafttreten der Null-Promille-Regel gibt es viel weniger durch Fahranfänger verursachte Unfälle unter Alkoholeinfluss“, so der Inhaber der Fahrschule Marenbach. „Die Jugendlichen haben nun eine ganz klare Richtschnur: Ein oder zwei Bierchen sind eben nicht okay; wer sich ans Steuer setzen will, braucht gar nicht erst mit dem Rechnen anzufangen, wieviel er noch trinken darf.“
Mit dieser Richtschnur fahren auch langjährige Führerscheinbesitzer, für die die 0,5 Promille-Grenze gilt, auf der sicheren Seite. Denn der Fahrstil kann schon bei einer geringen Menge Alkohol im Blut beeinträchtigt werden.
„Was viele nicht wissen: Auch eine Fahrt mit 0,3 Promille kann zur Straftat werden“, erklärt Holger Marenbach. „Dann liegt nämlich bereits die sogenannte ‚relative Fahruntüchtigkeit’ vor. Fällt man in diesem Zustand durch unsichere Fahrweise auf oder wird in einen Unfall verwickelt, kann der Führerschein weg sein – selbst wenn man den Unfall nicht verursacht hat. Selbst erfahrene Verkehrsteilnehmer müssen sich daher immer wieder kritisch fragen: Darf ich nach zwei Gläsern Bier wirklich noch ans Steuer?“
Auch wenn eine allgemeine Null-Promille-Regelung in absehbarer Zeit noch nicht aktuell wird, ist es also sinnvoll, sie sich zum persönlichen Gesetz zu machen. Gerade in der Adventszeit und über die Feiertage rät der Fahrlehrer Holger Marenbach dazu, nach Feiern auf Taxen oder öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen und das Auto bereits nach geringem Alkoholkonsum stehen zu lassen:
„Einem Gläschen folgt schnell mal ein zweites, und dann ist das Urteilsvermögen oft schon beeinträchtigt. Glühwein und Schampus plus schlechte Straßenverhältnisse können eine tödliche Kombination sein.“
Tipps zum sicheren Fahren über die Feiertage gibt Fahrschule Marenbach gern unter der Durchwahl 026818032001 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Marenbach, Siegener Straße 53, 57610 Altenkirchen.