Begleitetes Fahren: ein voller Erfolg!
27.02.2009 | FAHRSCHUL-WISSEN
Deutlich weniger Unfälle durch den Führerschein mit 17.
Allen Skeptikern zum Trotz: das begleitete Fahren ab 17 Jahren (BF17) sorgt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. 28,5 % weniger Unfälle und 22,7 % weniger Verkehrsverstöße als bei anderen Neulingen bescheinigt eine Untersuchung der Universität Gießen den jungen Fahranfängern. Das Modell, das 2004 in Niedersachsen eingeführt wurde und inzwischen deutschlandweit gilt, hat sich bewährt.
Für Holger Marenbach ist das keine Überraschung. Der Fahrlehrer an der Fahrschule Fahrschule Marenbach war von Anfang an ein Befürworter des Führerscheins mit 17. „Es geht dabei ja eben nicht darum, Jugendliche noch früher auf den Straßenverkehr loszulassen“, erklärt er. „Das begleitete Fahren bis zur Volljährigkeit kann man eher als verlängerte Lernphase sehen. Ein verkehrserfahrener Erwachsener sitzt immer daneben und kann dem Anfänger wertvolle Tipps und Anleitungen geben.“ Und nicht nur Fahrlehrer befürworten das neue Modell, sondern auch die Jugendlichen selbst. 67,5 % fühlen sich durch das begleitete Fahren deutlich sicherer; 87,1 % würden BF17 für alle empfehlen.
Im Alter von Sechzehneinhalb Jahren kann mit der Ausbildung zum Führerschein der Klasse B oder BE begonnen werden. Die theoretische Prüfung ist drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahrs möglich, die praktische zwei Monate später. Wurden beide Prüfungen bestanden, erhält der Fahrschüler die befristete Fahrerlaubnis zum 17. Geburtstag. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig.
Für die obligatorische Begleitperson - in den meisten Fällen ein Elternteil - gelten allerdings Auflagen: Älter als 30 muss sie sein, seit mindestens 5 Jahren den Führerschein haben - und einen Kontostand von nicht mehr als 3 Punkten in Flensburg. Stellen sich mehrere Angehörige oder Freunde für diese Aufgabe zur Verfügung, so können sie alle in der Fahrerlaubnis eingetragen werden.
Schade ist dagegen, wenn die einzige in Frage kommende Person ein paar Punkte in Flensburg zu viel hat. Doch Fahrlehrer Holger Marenbach weiß Rat: „Wenn das Konto acht Punkte nicht übersteigt, hilft ein Aufbauseminar. Bei freiwilliger Teilnahme können vier Punkte abgezogen werden, und wenn das noch nicht reicht, kann man anschließend zur verkehrspsychologischen Beratung gehen. Die gleicht noch einmal zwei Punkte aus.“
Interessierte bekommen nähere Infos zum Führerschein ab 17 und zum Punkteabbau bei Holger Marenbach unter der Durchwahl 026818032001 oder direkt in der Fahrschule: Siegener Straße 53
57610 Altenkirchen.