Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Raser, Drängler und Co.: Aggressivität am Steuer
15.07.2021 | FAHRSCHUL-WISSENLichthupe, Mittelfinger und riskante Überholmanöver: Auf deutschen Straßen herrscht zuweilen ein rauer Umgangston. Aggressives und rücksichtsloses Fahrverhalten ist nicht nur ein erhebliches Unfallrisiko; wer am Steuer andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich bedrängt oder gefährdet, macht sich mitunter sogar einer Straftat schuldig. Viele Autofahrer in Deutschland pflegen scheinbar einen äußerst laxen Umgang mit geltenden Verkehrsregeln: 10.991.274 sogenannte verkehrsauffällige Personen zählte das Kraftfahrt-Bundesamt im Fahreignungsregister zu Jahresbeginn. Doch nicht jeder Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist gleichbedeutend mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Die abgelaufene Parkuhr oder das Fahren ohne gültiges Kennzeichen sind sicher keine Kavaliersdelikte, im Unterschied zu aggressiven und rücksichtslosen Fahrern aber vergleichsweise harmlos. Wer schon einmal Opfer eines Dränglers geworden ist, weiß um die Bedrohung, die von Verkehrsrowdys ausgeht. Doch wann wird aus aufdringlichem verkehrswidriges Fahrverhalten? „Sobald der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand unterschritten wird, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor“, erklärt #userInhaber# von der #userName# in #userCity#. „Aggressives Drängeln kann aber auch den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Dann handelt es sich um eine Straftat, die mit Geldbußen, Verlust der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren rigoros geahndet werden kann.“ Tatsächlich kennt die StVO keinen eigenen Paragraphen für Nötigung im Straßenverkehr. Es gilt deshalb die entsprechende Bestimmung aus dem Strafgesetzbuch. Übertragen auf Verkehrsdelikte gibt es anhand dieser Gesetzeslage allerdings keine eindeutigen Kriterien. „Ob es sich um Nötigung handelt, wird von Fall zu Fall entschieden“, so #userInhaber#. „Urteile aus der Vergangenheit lassen erkennen, dass für die Richter vor allem drei Parameter entscheidend sind: Vorsatz, Dauer und Intensität.“ Ein kurzes Drängeln konstituiert demnach nicht zwangsläufig eine Nötigung. Wer den Vordermann auf der Autobahn aber minutenlang verfolgt und schikaniert, macht sich eindeutig der Nötigung schuldig. Denn aufgrund des zu geringen Sicherheitsabstandes hat dieser keine Wahl, als schneller zu fahren – der Fahrer wird dazu genötigt, die Geschwindigkeit zu erhöhen oder die Spur zu wechseln, um einen Unfall zu vermeiden. Im Umgang mit Dränglern, Rasern und aggressiven Fahrern rät #userInhaber# vor allem zu Gelassenheit: „Legen Sie sich unter keinen Umständen mit Verkehrsrowdys an oder versuchen, diesen eine Lektion zu erteilen. Bemühen Sie sich stattdessen, sich der Situation bei der nächstmöglichen Gelegenheit kontrolliert zu entziehen.“ Wer seinen Peiniger im Nachhinein dann zur Rechenschaft ziehen möchte, kann bei der örtlichen Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Erforderlich hierfür sind eine möglichst präzise Schilderung des Vorfalls sowie Angaben zu Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -farbe, gegebenenfalls auch zum Aussehen des Fahrers. Nach erfolgreichen Ermittlungen ist die Straße dann ein Stück sicherer – und das Fahreignungsregister um einen Verkehrssünder reicher. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Verkehrsrowdys / Motorrad-Etikette
15.07.2021 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, Aggressivität ist kein guter Beifahrer. Im Gegenteil, aufdringliches und rücksichtsloses Fahrverhalten ist ein erhebliches Unfallrisiko. Mehr noch, wer am Steuer andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich bedrängt oder gefährdet, macht sich mitunter sogar einer Straftat schuldig. Wir klären auf über Rowdytum auf der Straße und geben praktische Hinweise im Umgang mit aggressiven Fahrern. Biker pflegen bekanntermaßen untereinander eigene Umgangsformen. Doch was steckt hinter den vermeintlich ungeschriebenen Gesetzen der Motorradkultur? Wir haben in diesem Monat fünf Tipps im Gepäck, die dir die Interaktion mit Gleich- und Andersgesinnten garantiert vereinfachen. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Die etwas andere Art Unterricht zu gestalten!
12.06.2021 | FAHRSCHUL-NEWSWir machen unseren theoretischen Unterricht etwas anders ;-) Bei uns macht der Unterricht Spaß und man lernt trotzdem! Überzeugt Euch selbst! WIR freuen uns darauf, DICH ausbilden zu dürfen!!! Dein Team der Fahrschule Marenbach
Mehr erfahren >Mieten statt Kaufen? Leasing und Auto-Langzeitmiete
15.05.2021 | FAHRSCHUL-WISSENDie Automobilindustrie reagiert mit alternativen Vertriebsmodellen auf rückläufige Neuwagenkäufe. Flexible Laufzeiten machen längerfristige Mitfinanzierungen inzwischen auch für Privatpersonen interessant. Parallel zu Globalisierung und technologischem Fortschritt verändert sich auch unser Konsumverhalten rapide. Insbesondere für jüngere Generationen verliert der bloße Besitz in Zeiten von Sharing Economy zunehmend an Bedeutung. Dies spürt auch die Automobilindustrie: Wer Flexibilität, Unabhängigkeit und Abwechslung zu den höchsten Gütern erhebt, empfindet große Investitionen wie den Kauf eines Neuwagens eher als Belastung. Um den geänderten Bedürfnissen von Autofahrern gerecht zu werden, setzt die Branche deshalb zunehmend auf alternative Vertriebsmodelle. Bereits heute sind rund 20 % aller Neuwagen geleast. „Leasing-Fahrzeuge sind aufgrund steuerlicher Vorteile nach wie vor für allem für Unternehmer attraktiv“, sagt #userInhaber# von der #userName#. „Für Privatpersonen hingegen ist es zumeist ein verhältnismäßig kostspieliges Finanzierungskonzept“. Nach Ablauf der in der Regel mehrjährigen Leasing-Verträgen steht für den Mieter die Option, das gemietete Fahrzeug zu erwerben. „Im Unterschied zum Barkauf und auch dem herkömmlichen Ratenkredit zahlen Sie beim Leasing-Kauf bis zu 130 % des Neupreises,“ weiß #userInhaber#. „Leasing bedeutet zudem immer eine erhebliche, finanzielle Verpflichtung und sollte deshalb nur bei größtmöglicher Planungssicherheit in Betracht gezogen werden. Die vermeintlich geringen monatlichen Raten für einen schicken Neuwagen täuschen leicht über den tatsächlichen Vertragsumfang hinweg.“ Wer aus beruflichen oder anderen Gründen für einen begrenzten Zeitraum ein Auto benötigt, ist mit den von den meisten Leihwagenfirmen angebotenen Langzeitmieten besser beraten. Dank individuell vereinbarer Konditionen und flexiblen Laufzeiten birgt die Langzeitmiete wesentlich geringere finanzielle Risiken als das Leasing. „Die Langzeitmiete rentiert sich insbesondere in Lebenssituationen, die über einen Zeitraum von mehreren Monaten Mobilität erfordern, etwa bei einem längeren beruflich bedingten Aufenthalt in einer fremden Stadt oder einer ausgedehnten Reise“, so #userInhaber#. Die Autohersteller entwickeln frei nach dem Motto „Mieten statt Kaufen“ indes ihre eigenen All-Inclusive-Varianten in Form von Abos und Flatrate-Tarifen. So bieten Mercedes, BMW und Volvo bereits entsprechende Angebote an, bei denen der Kunde für einen deftigen monatlichen Fixpreis regelmäßig die neuesten Modelle fahren kann. Die Zukunft wird zeigen, wie viel die Autofahrer von morgen bereit sind, für Flexibilität zu zahlen. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Leasing vs. Langzeitmiete / Kurvenfahren
15.05.2021 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, unser Konsumverhalten durchläuft einen tiefgreifenden Wandel. Auch die Automobilindustrie reagiert mit neuen Angeboten auf die sich ändernden Ansprüche der Kunden. In Zeiten von Sharing Economy verliert der bloße Besitz zunehmend an Bedeutung, für viele heißt die Devise heute deshalb: „Mieten statt Kaufen!“ So sind Leasingfahrzeuge längst nicht mehr nur für Unternehmen attraktiv, auch Langzeitmieten versprechen flexible Lösungen. Doch welche Variante eignet sich für welchen Bedarf und ab wann rechnet sich das Ganze überhaupt im Vergleich zum klassischen Kauf? Antworten auf diese und weitere Fragen findest du in der Rubrik „Rund ums Fahren“. Kurven sind das Salz in der Suppe eines jeden Bikers. Allerdings will die Fahrt in der Schräglage gelernt sein. Damit du den Bogen nicht überspannst und jede Windung voll auskosten kannst, erscheinen unsere „Biker-News“ diesen Monat im kurvenbetonten Gewand. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Fahrrad vs. Auto: Kollisionskurs oder Koexistenz?
15.04.2021 | FAHRSCHUL-WISSENImmer wieder geraten Auto- und Radfahrer auf der Straße aneinander – leider nicht nur im übertragenen Sinne. Dabei mangelt es beiden Seiten regelmäßig nicht nur an Rücksichtnahme, sondern auch an verkehrsrechtlichem Know-how. Mobilitätswende, Klimawandel, überlastete Straßennetze: Es gibt viele Gründe, warum die Bundesregierung bemüht ist, das Fahrrad als Fortbewegungsmittel zu fördern. Um auch im Autoland Deutschland die Attraktivität des Radverkehrs zu steigern, räumt der Gesetzgeber Radfahrern vor allem in Städten immer mehr Privilegien ein. Auch die im vergangenen Jahr in Kraft getretene jüngste Novelle der Straßenverkehrsordnung beinhaltet entsprechende Maßnahmen, darunter exklusive Nutzungsrechte in designierten Verkehrszonen und neue Schilder. Doch während die Zahl der Radfahrer seit Jahren konstant zunimmt, entwickelt sich die Infrastruktur nicht im gleichen Tempo. Vielerorts bleibt Radfahrern deshalb gar nichts anderes übrig, als die gleichen Verkehrswege zu nutzen wie Kraftfahrzeuge. Konflikte sind vorprogrammiert, im umkämpften Stadtverkehr kollidieren dann nicht selten auch unterschiedliche Lebenswelten. „Die Beziehung zwischen Rad- und Autofahrern ist stark vorbelastet“, weiß auch #userInhaber# von der #userName#. „Der tiefentspannte Radler auf der Hauptstraße zur Rush Hour und der genervt zum riskanten Überholmanöver ansetzende Pkw-Fahrer: Beide Seiten bezichtigen sich gegenseitig der Behinderung und Einschränkung, jeder beansprucht die Straße für sich allein.“ #userInhaber# sensibilisiert Fahranfänger deshalb schon während der Ausbildung für mehr Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. „Natürlich ist jeder primär für die eigene Sicherheit verantwortlich. Als Autofahrer ist es aber meine besondere Verantwortung, aktiv zum Schutz weniger PS-starker Verkehrsteilnehmer beizutragen.“ Verkehrspolitisch ist man offenbar ähnlicher Ansicht: Gesonderten Fahrradzonen, Radschnellwege, ein vorgeschriebener Mindestabstand beim Überholen oder der Grünpfeil für Radfahrer sollen dieses Ungleichgewicht zukünftig abmildern und die Rechte von Radfahrern stärken. #userInhaber# begrüßt grundsätzlich die Pläne für mehr Fahrradfreundlichkeit, wünscht sich aber mehr Aufklärung und einheitliche Standards: „Bei der konkreten Umsetzung von Maßnahmen sind die Verkehrsbehörden auf sich allein gestellt, etwa was die Markierung der neuen Fahrradzonen angeht.“ Tatsächlich sind wenige Rad- und Autofahrer hinreichend über die geltenden Bestimmungen informiert. #userInhaber# rät deshalb dazu, sich intensiver mit neuen und alten Regelungen auseinanderzusetzen, plädiert aber auch unabhängig der verkehrsrechtlichen Dimension für mehr Gelassenheit und Solidarität: „Wie gut wir auf und auch abseits der Straße miteinander auskommen, ist letztlich auch eine Haltungsfrage.“ So seien Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme auch im langwährenden Konflikt zwischen Auto- und Fahrradfahrern die zentralen Voraussetzungen für eine friedliche Koexistenz. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
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