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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Experten auf Deutschlands Straßen

17.09.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Fahrlehrer – ein sozialer Beruf mit großer Verantwortung Verkehrsregeln, die Berechnung von Bremswegen oder die Funktionsweise eines Viertaktmotors – das sind Stärken und Kompetenzen, die wohl die meisten von uns mit dem Beruf des Fahrlehrers verbinden würden. Fragt man allerdings jemanden vom Fach, stehen ganz andere Dinge im Vordergrund: „Flexibilität, Kontaktfreudigkeit und Einfühlungsvermögen sind die Fähigkeiten, die wir in unserer Branche am meisten brauchen“, so #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Denn die Aufgabe eines Fahrlehrers ist nicht, den Schülern einfach nur Wissen einzutrichtern, sondern sie zu guten, sicheren Fahrern zu machen. Und dazu gehört noch weit mehr als die fachliche Kompetenz.“ #userInhaber# ist sich der Verantwortung, die sein Beruf mit sich bringt, sehr bewusst. „Ein Fahrschüler kann die theoretische Prüfung fehlerfrei bestehen und auch praktisch bei den Fahrstunden alles richtig machen – ob er das Gelernte allein am Steuer dann wirklich umsetzt, steht auf einem ganz anderen Blatt.“ Der langjährige Fahrlehrer weiß, dass junge Menschen gern ihre Grenzen austesten und es mit Vorschriften dabei nicht immer ganz genau nehmen. „Um den Schülern wirklich bewusst zu machen, dass sie durch falsches Verhalten im Straßenverkehr ihr eigenes und das Leben anderer zerstören können, ist ein gutes Verhältnis ganz wichtig. Wir müssen den richtigen Ton treffen – und genug Sympathie erwecken, um als Vorbild akzeptiert zu werden.“ Fächer wie Pädagogik und Verkehrsverhalten sind daher, neben Technik, Recht oder praktischem Fahren, wichtiger Bestandteil der fünfmonatigen Ausbildung an der Fahrlehrerfachschule. Danach folgen mindestens viereinhalb Monate Praktikum. Auszubildende müssen mindestens 22 Jahre alt sein, mehrere Jahre Fahrpraxis nachweisen können und die Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE besitzen. Doch damit nicht genug. „Regelmäßige mehrtägige Weiterbildungen sind gesetzlich vorgeschrieben“, erklärt #userInhaber#. „So bleiben wir in punkto Verkehrsrecht oder Umweltschutz, vor allem aber auch Unterrichtsgestaltung, immer auf dem Laufenden.“ Genauere Auskunft zur Fahrlehrer- oder Führerscheinausbildung gibt #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

15.08.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Schon Hustensaft kann Punkte in Flensburg bringen Drogen am Steuer – die meisten Autofahrer werden empört den Kopf schütteln, wenn man sie auf dieses Thema anspricht. Doch viele haben diese Straftat schon begangen, ohne es zu wissen: 80 Prozent der Deutschen ist nicht klar, dass Hustensaft oder Schmerztabletten ihr Fahrverhalten beeinflussen können. Laut Auskunft der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) geschieht jeder vierte Verkehrsunfall unter Einfluss von Medikamenten. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, warnt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Egal ob verschreibungspflichtig oder nicht: Jeder, der sich nach Einnahme eines Medikaments ans Steuer setzen will, sollte den Beipackzettel vorher gründlich durchlesen und sich im Zweifelsfall beim Arzt oder Apotheker informieren. Gehören Müdigkeit und Benommenheit zu den Nebenwirkungen, sollte das Auto in der Garage bleiben.“ Rund ein Fünftel aller Arzneimittel wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Und das gilt auch für all die Tropfen und Pillen, die wir im Alltag, fast ohne nachzudenken, schlucken. „Rezeptfreie Hustensäfte enthalten zum Beispiel oft einen richtigen Drogencocktail“, weiß #userInhaber#. Ähnliches gilt für Schmerzmittel – besonders in Kombination mit Alkohol. Dort, wo „ein Gläschen“ normalerweise nicht viel ausmacht, können schon Aspirin und Paracetamol für schlimme Folgen sorgen. Schnell eine Tablette gegen die Kopfschmerzen einwerfen und dann zum Grillabend bei Freunden? Wer in diesem Fall auf sein Bier nicht verzichten möchte, sollte das Auto also gleich stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. „Aber auch, wenn Sie nichts eingenommen haben, können zwei Gläser bereits zuviel sein“, meint der engagierte Fahrlehrer. „Wissen Sie genau, wann bei Ihnen die zulässigen 0,5 Promille erreicht sind und wollen Sie wirklich bis an diese Grenze gehen? Schon bei 0,3 Promille ändert sich der Fahrstil, ohne dass man es merkt.“ Weitere Informationen zum Thema Medikamente und Alkohol am Steuer erhalten Sie bei #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Freie Fahrt in der Fremde

16.07.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wer Auslandsreisen mit dem Auto plant, sollte sich vorher gut informieren Linksverkehr, Lichtpflicht, Tempolimits: Wenn man mit den Verkehrsregeln des Reiselandes nicht vertraut ist, kann ein Urlaub mit dem Auto schnell in Stress ausarten – und sogar richtig teuer werden. „Gerade beim Thema Geschwindigkeitsbegrenzungen ist erhöhte Aufmerksamkeit angesagt“, weiß #userInhaber# von der #userName#. Nicht immer sind Tempolimits ausgeschildert, sondern es gelten oft generelle Höchstgeschwindigkeiten, die auch noch nach Witterungsverhältnissen und Tageszeit variieren können. In Frankreich gibt es außerdem eine Sonderregelung für Fahranfänger.“ Autoreisende tun deshalb gut daran, sich vor Fahrtantritt gründlich über die am Zielort und in den bei der Hin- und Rückreise durchquerten Ländern geltenden Bestimmungen zu informieren. Dazu gehört auch die vorgeschriebene Ausstattung. Beispielsweise ist in vielen Ländern inzwischen das Mitführen einer Warnweste Pflicht. Verstöße gegen die Verkehrsregeln, vor allem zu schnelles Fahren, werden häufig mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Außerdem haben viele Länder Regelungen, die wir in Deutschland nicht kennen – wie die ganztägige Lichtpflicht. Diese gilt nicht nur in Skandinavien, sondern inzwischen auch in vielen osteuropäischen Staaten und in Italien. Italien hat außerdem spezielle verkehrsberuhigte Zonen, in die man nur mit einer Sonderberechtigung einfahren darf. „Die wichtigsten Punkte finden Sie normalerweise in guten Reiseführern aufgelistet. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich an die jeweiligen Konsulate oder Verkehrsvereine wenden“, rät #userInhaber#. Damit der Urlaub nicht teurer wird als geplant, hat der Fahrschulinhaber noch weitere Tipps auf Lager: „Bei Reisen in Nicht-EU-Länder sollten Sie einen D-Aufkleber am Fahrzeug anbringen. Hier reicht die Kennzeichnung auf dem EU-Nummernschild meist nicht aus. Stellen Sie außerdem dringend sicher, dass Ihre KfZ-Versicherung auch Auslandsreisen abdeckt und schließen Sie ansonsten eine spezielle Reiseversicherung ab.“ Spezielle Fragen zu Ihrem Urlaubsland beantwortet #userInhaber# auch gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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