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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Ein Rausch kommt schneller als man denkt!

15.07.2010 | FAHRSCHUL-WISSEN

Fahren unter Medikamenteinfluss kann den Führerschein kosten Empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg, erloschener Kaskoschutz und sogar Fahrverbot und Freiheitsstrafen können die Folgen von Fahren unter Medikamenteneinfluss sein. Laut Auskunft der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) geschieht so jeder vierte Verkehrsunfall. Kein Wunder, haben doch 80 Prozent der Deutschen keine Ahnung, dass das Mittel, das sie einnehmen, ihr Fahrverhalten beeinflussen kann. Dem Beipackzettel wird häufig keine Beachtung geschenkt. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, warnt Holger Marenbach, Inhaber der Fahrschule Marenbach. „Egal ob verschreibungspflichtig oder nicht: Jeder, der sich nach Einnahme eines Medikaments ans Steuer setzt, sollte den Beipackzettel vorher gründlich durchlesen. Werden Nebenwirkungen wie vermindertes Reaktions- und Konzentrationsvermögen oder Benommenheit angegeben oder wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Medikament das Fahrverhalten beeinträchtigt, muss man das Auto stehen lassen.“ Rund ein Fünftel aller Medikamente wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Wer sich nach der Einnahme ans Steuer setzen will, sollte sich beim Arzt oder Apotheker informieren und den Beipackzettel gründlich durchlesen. Die vorgeschriebene Dosierung muss auf jeden Fall eingehalten werden. Treten trotzdem Beeinträchtigungen auf, z.B. Benommenheit oder verschwommenes Sehen, muss man wohl oder übel auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Und das gilt auch schon für die Tropfen und Pillen, die wir im Alltag, fast ohne nachzudenken, schlucken. „Rezeptfreie Hustensäfte enthalten zum Beispiel oft einen richtigen Drogencocktail“, weiß Jürgen Stricker, Inhaber der Fahrschule Stricker. Ähnliches gilt für Schmerzmittel – besonders in Kombination mit Alkohol. Dort, wo „ein Gläschen“ normalerweise nicht viel ausmacht, können schon Aspirin und Paracetamol für schlimme Folgen sorgen. „Auf Alkohol sollte man bei Medikamenten ganz verzichten“, raten die engagierten Fahrlehrer daher. „Und auch wenn Sie nichts eingenommen haben, können zwei Gläschen bereits zuviel sein. Wissen Sie genau, wann bei Ihnen die zulässigen 0,5 Promille erreicht sind und wollen Sie wirklich bis an diese Grenze gehen? Schon bei 0,3 Promille ändert sich der Fahrstil, ohne dass man es merkt.“ Weitere Informationen zum Thema Medikamente und Alkohol am Steuer bekommen Sie in allen Fahrschulen!

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Kriminell wider Willen

27.05.2010 | FAHRSCHUL-WISSEN

Das Fahren mit Anhänger kann schnell in einer Straftat enden Immer wieder landen Autofahrer in der Anhänger-Falle: Gewerblich oder privat steuern sie ein Gespann, geraten in eine Verkehrs-Kontrolle – und mit etwas Pech ist der Führerschein weg. Was ist geschehen? Der Anhänger oder das ganze Gespann haben die zulässige Gesamtmasse überschritten, ab der ein eigener Führerschein notwendig ist. "Viele Autofahrer haben keine Ahnung, dass sie sich strafbar machen, wenn sie schwere Gespanne ohne den dafür vorgeschriebenen Führerschein fahren", weiß Holger Marenbach von der Fahrschule Marenbach zu berichten. "Der Tatbestand ist der gleiche wie das Fahren eines Autos ohne Führerschein." Und das wird mit empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet. Der Fahrzeughalter kann auch bestraft werden, wenn er andere ohne gültige Fahrerlaubnis ans Steuer seines Gespanns lässt – ob bewusst oder fahrlässig. Denn wer den Führerschein der Klasse B besitzt, darf nur Anhänger ankoppeln, die ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. Beträgt dieses mehr als 750 kg, heißt es rechnen: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht höher sein als die Leermasse des PKW; addiert man die zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge, darf das Ergebnis höchstens 3.500 kg betragen. Seit der Einführung der neuen EU-Führerscheine 1999 dürfen Anhänger, die diese Kriterien nicht erfüllen, nur mit einer gesonderten Fahrerlaubnis der Klasse BE mitgeführt werden. „Viele ärgern sich hinterher, den Anhängerführerschein nicht gleich mit gemacht zu haben“, so die Erfahrung von vielen Fahrlehrern. Engagierten Fahrlehrer sehen hier dringenden Handlungsbedarf und haben deshalb eine Anhänger-Aktion ausgerufen, um Autofahrer umfassend zu informieren. Wer häufiger schwere Gespanne fährt, kann sich hier auch schnell und sicher auf die notwendige praktische Prüfung vorbereiten. "Der Zusatz-Führerschein ist in kürzester Zeit gemacht", verrät die Fahrlehrerschaft von Altenkirchen. "Eine Zulassung zur Prüfung ist schon nach fünf Sonderfahrten möglich. Für Berufstätige bieten wir diese Fahrten natürlich auch nach Feierabend an." Die Anhänger-Aktion an der Fahrschule Marenbach mit besonders günstigen Konditionen für den Führerschein der Klasse BE beginnt am [Datum]. Genauere Auskunft erteilen die Fahrschulen. Ein interessantes und wichtiges Angebot für alle, die regelmäßig oder auch nur manchmal Gespanne steuern - egal ob beruflich oder privat. Denn eine Straftat ist schneller begangen als man denkt. http://de.fotolia.com/id/8623414

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