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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Wer bei der Sicherheit spart, spart am falschen Ende!

26.06.2009 | FAHRSCHUL-WISSEN

Für Führerschein und Auto gilt: lieber ein paar Euro mehr investieren! Endlich den Führerschein in der Tasche: Für viele junge Menschen ist dies das Ticket in die Freiheit. Und um wirklich unabhängig zu sein, wird auch gleich das erste eigene Auto angeschafft. Alles Dinge, die der Nachwuchs sich normalerweise nicht selbst leisten kann – so werden Mama und Papa zur Kasse gebeten. Die wiederum möchten naturgemäß nicht allzu tief in die Tasche greifen, weder bei der Ausbildung noch beim ersten fahrbaren Untersatz. Wer weiß, wann der Sprössling beim Rückwärtsausparken den ersten Blechschaden einfährt – das Auswahlkriterium lautet also: billig. Eine schlechte Idee, meint #userInhaber# von der #userName#. „Sicherheit ist das A und O bei Fahranfängern!“, so der Fahrlehrer. „Wer neu im Straßenverkehr ist, macht schneller Fehler – die Unfallstatistiken bezüglich junger Fahrer sprechen Bände. Deshalb ist nicht nur eine hochwertige Führerschein-Ausbildung wichtig, sondern auch ein Auto, das den Sicherheitsstandards genügt.“ Die Investition in die Sicherheit unserer Kinder fängt damit an, bei der Auswahl der Fahrschule genau hinzuschauen: Besonders niedrige Preise gehen häufig zu Lasten der Qualität der Ausbildung. Ähnlich ist es beim Kauf eines Gebrauchtwagens. „Wer nach einem Schnäppchen sucht, sollte unbedingt darauf achten, dass er nicht am falschen Ende spart, nämlich an der Sicherheit“, betont #userInhaber#. „Undichter Auspuff, abgenutzte Bremsen, lecke Leitungen mindern nicht nur den Wert erheblich, sondern stellen eine ganz konkrete Gefahr dar.“ Der engagierte Fahrlehrer empfiehlt daher, Gebrauchtwagen vor dem Kauf einer gründlichen Inspektion von außen und innen zu unterziehen und sich auf jeden Fall das Scheckheft zeigen zu lassen. Hieran lässt sich erkennen, ob der Wagen bereits in einen Unfall verwickelt war und dadurch Mängel aufweist. Auch eine Probefahrt sollte man unbedingt machen: bei geschlossenen Fenstern, um seltsame Geräusche sofort zu bemerken. Fahrlehrer #userInhaber# weiß außerdem gute Alternativen zum alten Gebrauchten: „Viele Händler haben günstige Leasingangebote. Hier lohnt es, sich schlau zu machen. Eine weitere interessante Idee ist das Car Sharing. Das bedeutet für den Fahranfänger zwar, dass er nicht gleich in den Genuss seines eigenen Autos kommt. Davon abgesehen ist er aber fast genauso mobil und flexibel.“ Fragen zum Autokauf und zur Führerschein-Ausbildung beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in die Fahrschule: #userPostcode# #userCity#, #userStreet#.

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Führerschein: Erfahrung macht den Meister

28.05.2009 | FAHRSCHUL-WISSEN

„Zweite Ausbildungsphase“ verkürzt die Probezeit Zwei Jahre Probezeit: Fahranfänger müssen in dieser Bewährungsphase beweisen, dass sie als Verkehrsteilnehmer keine Gefahr für sich und andere darstellen. Damit reagierte der Gesetzgeber bereits Mitte der 80er Jahre auf die hohen Unfallquoten bei jungen Fahrern. Wer den Führerschein auf Probe hat, muss besonders aufpassen: Bereits bei einem A-Verstoß (z.B. eine rote Ampel überfahren oder deutlich überhöhte Geschwindigkeit) verdoppelt sich die Frist und eine teure Nachschulung steht ins Haus. Bei weiteren Verstößen kann der Führerschein dann ganz schnell wieder weg sein. Doch es geht auch anders. In den meisten Bundesländern kann die Probezeit durch Teilnahme an einem Fortbildungsseminar für Fahranfänger, abgekürzt FSF, um ein Jahr verkürzt werden. #userInhaber# von der Fahrschule „#userName#“ hat mit diesem Modell bereits gute Erfahrungen gemacht. „Teilnehmer müssen den Führerschein der Klasse B seit mindestens sechs Monaten besitzen und damit schon einige Erfahrung im Straßenverkehr gesammelt haben“, so der Fahrlehrer. „Deshalb kann mit ihnen auf einem ganz anderen Niveau gearbeitet werden als mit Fahrschülern vor der Führerscheinprüfung.“ Die sogenannte „zweite Ausbildungsphase“ soll zu einer bewussten Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten im Straßenverkehr führen und die Fahrtechnik weiter verbessern. Zu diesem Zweck gibt es abwechselnde Gruppensitzungen, bei denen die Teilnehmer sich auch untereinander austauschen können, und Übungsfahrten inklusive Sicherheitstraining. Das Modell existiert seit 2004 und wird von den meisten Bundesländern unterstützt. Lediglich Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein beteiligen sich nicht. „In diesen Ländern haben Fahranfänger leider keine Chance, ihre Probezeit zu verkürzen“, so #userInhaber#. „Denn selbst, wenn sie das Seminar in einem anderen Bundesland belegen, würde es von den heimischen Behörden nicht anerkannt.“ Allen anderen Fahranfängern steht die Möglichkeit offen, schneller an die unbegrenzte Fahrerlaubnis zu kommen. Auch wenn die Probezeit wegen Fehlverhaltens bereits auf vier Jahre verdoppelt wurde, kann man sie so wieder um ein Jahr verkürzen. Das FSF wird von Fahrschulen wie der #userName# angeboten, die sich für diese Fortbildung speziell qualifiziert haben. „Es lohnt sich übrigens, bei seiner KfZ-Versicherung nachzufragen“, rät #userInhaber#. „Manche bieten FSF-Teilnehmern günstigere Tarife an.“ Weitere Tipps und Infos erteilt der engagierte Fahrlehrer allen Interessierten gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in die Fahrschule: #userPostcode# #userCity#, #userStreet#.

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Schlaganfall: das Aus für die Mobilität?

27.04.2009 | FAHRSCHUL-WISSEN

Expertenrat ist wichtig, wenn Patienten sich wieder ans Steuer setzen wollen Nach einem Schlaganfall ist meist nichts mehr, wie es vorher war. Viele selbstverständliche Dinge im Leben sind nun unter Umständen nicht mehr möglich. Nicht nur ist die Beweglichkeit oft eingeschränkt, auch die Persönlichkeit ändert sich: Reaktionsminderung, Orientierungsprobleme, Aufmerksamkeitsstörungen, Wesensveränderungen und eingeschränkte Kritikfähigkeit können auftreten. Was das für Autofahrer bedeutet, weiß Holger Marenbach von der Fahrschule Marenbach: „Ein Schlaganfall muss nicht heißen, dass man nie wieder hinters Steuer darf.“, erklärt der erfahrene Fahrlehrer. „Wichtig ist aber, die Entscheidung Experten zu überlassen: Zunächst muss die Fahrtauglichkeit von einem Facharzt überprüft werden. Der wird eventuell Maßnahmen wie zusätzliche Fahrstunden oder den Besuch beim Augenarzt oder Neurologen verordnen. Bei körperlichen Symptomen wie Lähmungen muss außerdem das Gutachten eines Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr eingeholt werden. Beide Gutachten legen Sie dann bei der Führerscheinstelle vor.“ Bei der Beurteilung wird genau abgewogen, welche Einschränkungen hinnehmbar oder ausgleichbar sind. Auch bei eingeschränkter Tauglichkeit hat der Patient einen Rechtsanspruch auf die Fahrerlaubnis, eventuell mit Auflagen und Beschränkungen, wie z.B. nur Automatik-Wagen oder nicht schneller als 130 km/h zu fahren. Vielleicht ist es nötig, das Fahrzeug umzurüsten, z.B. das Gaspedal nach links zu verlegen. Der Umbau muss danach von TÜV oder DEKRA abgenommen werden. Vorsicht: Wer solche Unannehmlichkeiten vermeiden will und sich einfach so wieder ans Steuer setzt, macht sich strafbar und verliert außerdem den Versicherungsschutz. Auch mangelnde Aufklärung durch die behandelnden Ärzte schützt vor Strafe nicht. „Wer fahruntauglich ist, gefährdet im Straßenverkehr sich selbst und andere!“, warnt Holger Marenbach. „Natürlich sind Arzt- und Behördengänge unbequem - aber nur so geht man auf Nummer Sicher.“ Nach dem Schlaganfall ändern sich das Körpergefühl und das Verhalten. „Patienten sollten daher unbedingt Fahrstunden nehmen, um wieder mehr Sicherheit zu gewinnen.“, so Holger Marenbach. „Wenn es notwendig ist, die Fahrtauglichkeit zu überprüfen oder mit dem umgebauten Auto einen Fahrtest abzulegen, bereitet ein Fahrlehrer Sie gezielt darauf vor.“ Alle wichtigen Informationen zum Thema Fahren nach dem Schlaganfall und zum Fahrunterricht für Menschen mit Behinderung erhalten Sie bei Holger Marenbach unter der Durchwahl 02686 / 8179 oder direkt in die Fahrschule: 57610 Altenkirchen, Schillerstraße 40-42

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Die Chemie muss stimmen!

20.03.2009 | FAHRSCHUL-WISSEN

Qualität und Sympathie sollten bei der Fahrschulauswahl ganz oben stehen. Den Führerschein schnell, unkompliziert und möglichst auch noch günstig in der Tasche zu haben: Für viele Jugendliche sind dies die wichtigsten Kriterien zur Auswahl einer Fahrschule. Schnell wird dabei vergessen, dass die Ausbildung kein notwendiges Übel auf dem Weg zum Führerschein ist, sondern eine ganz wichtige Phase, die das Fahrverhalten des Schülers entscheidend prägt und zur späteren Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt. Bei der Auswahl einer Fahrschule sollte man deshalb vor allem auf Qualität achten. Kompetentes Personal – vielleicht sogar mit Zusatzqualifikationen, interessanter Unterricht, z.B. Kleingruppenarbeit statt theoretischer Monologe des Fahrlehrers, und Transparenz in Bezug auf Dauer, Kosten und Termine sprechen für eine hochwertige Ausbildung. „Eine gute Fahrschule braucht ihren Schülern nicht die Katze im Sack zu verkaufen“, meint auch Holger Marenbach. Der Inhaber der Fahrschule Marenbach rät Führerschein-Anwärtern, sich genau zu erkundigen, bevor sie sich für eine Fahrschule entscheiden. „Die Fahrlehrer sollten einem sympathisch sein, das Unterrichtskonzept muss passen. Theorie-Schnupperstunden oder kostenlose Vorstellungsveranstaltungen sind gute Gelegenheiten, eine Schule kennen zu lernen.“ Wichtig ist, nicht auf vermeintliche Schnäppchen-Angebote hereinzufallen. „Was nützen mir Dumpingpreise, wenn die Ausbildung schlecht ist und ich deshalb wesentlich mehr Stunden benötige?“, bringt es Holger Marenbach auf den Punkt. „Niedrige Kosten für die Fahrschüler bedeuten, dass auch die Schule sparen muss“, gibt er zu bedenken. „Wenn ich aber meine Fahrlehrer schlecht bezahle, sind diese auch wenig motiviert, ihren Job gut zu machen.“ Und das bedeutet im Zweifelsfall mehr Fahrstunden und ein höheres Risiko, durch die Prüfung zu fallen. Mit einem engagierten Fahrlehrer dagegen braucht der Schüler weniger Stunden und geht gut vorbereitet in die Prüfung. „Wir melden unsere Schüler erst zur Prüfung an, wenn wir sicher sind, dass sie es schaffen können“, betont Fahrlehrer Holger Marenbach. „Natürlich kann dann immer noch jemand einen schlechten Tag haben oder Nervenflattern bekommen. Aber wenn die Chemie zwischen Fahrlehrer und Schüler stimmt, ist das auf jeden Fall eine gute Voraussetzung, die Prüfung beim ersten Mal zu bestehen – und auch so spart man Geld.“ Die Fahrschule Marenbach führt regelmäßig Schnupper-Stunden durch. Die nächsten Termine erhalten Interessenten bei Holger Marenbach unter der Durchwahl 0160 / 8 456 646 oder direkt in der Fahrschule: Schillerstraße 40-42 in Altenkirchen Honneroth oder Kanalstraße 7 in Weyerbusch!

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Begleitetes Fahren: ein voller Erfolg!

27.02.2009 | FAHRSCHUL-WISSEN

Deutlich weniger Unfälle durch den Führerschein mit 17. Allen Skeptikern zum Trotz: das begleitete Fahren ab 17 Jahren (BF17) sorgt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. 28,5 % weniger Unfälle und 22,7 % weniger Verkehrsverstöße als bei anderen Neulingen bescheinigt eine Untersuchung der Universität Gießen den jungen Fahranfängern. Das Modell, das 2004 in Niedersachsen eingeführt wurde und inzwischen deutschlandweit gilt, hat sich bewährt. Für #userInhaber# ist das keine Überraschung. Der Fahrlehrer an der Fahrschule #userName# war von Anfang an ein Befürworter des Führerscheins mit 17. „Es geht dabei ja eben nicht darum, Jugendliche noch früher auf den Straßenverkehr loszulassen“, erklärt er. „Das begleitete Fahren bis zur Volljährigkeit kann man eher als verlängerte Lernphase sehen. Ein verkehrserfahrener Erwachsener sitzt immer daneben und kann dem Anfänger wertvolle Tipps und Anleitungen geben.“ Und nicht nur Fahrlehrer befürworten das neue Modell, sondern auch die Jugendlichen selbst. 67,5 % fühlen sich durch das begleitete Fahren deutlich sicherer; 87,1 % würden BF17 für alle empfehlen. Im Alter von Sechzehneinhalb Jahren kann mit der Ausbildung zum Führerschein der Klasse B oder BE begonnen werden. Die theoretische Prüfung ist drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahrs möglich, die praktische zwei Monate später. Wurden beide Prüfungen bestanden, erhält der Fahrschüler die befristete Fahrerlaubnis zum 17. Geburtstag. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig. Für die obligatorische Begleitperson - in den meisten Fällen ein Elternteil - gelten allerdings Auflagen: Älter als 30 muss sie sein, seit mindestens 5 Jahren den Führerschein haben - und einen Kontostand von nicht mehr als 3 Punkten in Flensburg. Stellen sich mehrere Angehörige oder Freunde für diese Aufgabe zur Verfügung, so können sie alle in der Fahrerlaubnis eingetragen werden. Schade ist dagegen, wenn die einzige in Frage kommende Person ein paar Punkte in Flensburg zu viel hat. Doch Fahrlehrer #userInhaber# weiß Rat: „Wenn das Konto acht Punkte nicht übersteigt, hilft ein Aufbauseminar. Bei freiwilliger Teilnahme können vier Punkte abgezogen werden, und wenn das noch nicht reicht, kann man anschließend zur verkehrspsychologischen Beratung gehen. Die gleicht noch einmal zwei Punkte aus.“ Interessierte bekommen nähere Infos zum Führerschein ab 17 und zum Punkteabbau bei #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userStreet# #userPostcode# #userCity#.

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Drogen am Steuer: ein verbreitetes Vergehen!

29.01.2009 | FAHRSCHUL-WISSEN

Jeder vierte Unfall in Deutschland geschieht unter Medikamenteneinfluss Beim Thema „Drogen am Steuer“ denken die meisten Menschen an Marihuana, Kokain und ähnliche Substanzen. Und vergessen dabei das Naheliegende: die vielen Tabletten, Säfte und Tropfen, die wir gegen kleine und größere Wehwehchen schlucken. Rund 20 Prozent aller Medikamente wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg, erloschener Kaskoschutz und sogar Fahrverbot und Freiheitsstrafen können die Folgen von Fahren unter Medikamenteneinfluss sein. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, weiß Holger Marenbach, Fahrlehrer an der Fahrschule Marenbach. „Egal ob verschreibungspflichtig oder nicht: Jeder, der sich nach Einnahme eines Medikaments ans Steuer setzt, sollte den Beipackzettel vorher gründlich durchlesen. Werden Nebenwirkungen wie vermindertes Reaktions- und Konzentrationsvermögen oder Benommenheit angegeben oder wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Medikament das Fahrverhalten beeinträchtigt, muss man das Auto stehen lassen.“ Laut Auskunft der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) geschieht jeder vierte Verkehrsunfall unter Medikamenteneinfluss. Kein Wunder, haben doch 80 Prozent der Deutschen keine Ahnung, dass die Mittel, die sie einnehmen, ihr Fahrverhalten beeinflussen. Vor allem, wenn diese verschrieben wurden, wird dem Beipackzettel kaum noch Beachtung geschenkt. Doch sollte man lieber nicht darauf vertrauen, dass der Arzt extra auf Fahruntüchtigkeit hinweist, geht er doch im Zweifelsfall davon aus, dass der Patient sowieso das Bett hütet. Und nicht nur bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist Vorsicht geboten. „Hustensäfte, die man auch rezeptfrei in der Apotheke bekommt, enthalten zum Beispiel oft einen richtigen Drogencocktail“, warnt Holger Marenbach. „Deshalb ist die Winterzeit besonders gefährlich: Viele Menschen sind erkältet, die Sicht ist schlecht und die Straßen eventuell glatt. Mit einer Grippe einfach mal im Bett zu bleiben, ist daher gleich in doppelter Hinsicht besser für die Gesundheit.“ Ähnliches gilt für Schmerzmittel - besonders in Kombination mit Alkohol. Dort, wo „ein Gläschen“ normalerweise nicht viel ausmacht, können schon Aspirin und Paracetamol für schlimme Folgen sorgen. „Auf Alkohol sollte man bei Medikamenten komplett verzichten“, rät daher Fahrlehrer Holger Marenbach, „nicht nur vor oder während der Einnahme, sondern den ganzen Tag.“ Wer Medikamente einnimmt und sich trotzdem ans Steuer setzen will, sollte sich außerdem auf jeden Fall beim Arzt oder Apotheker informieren und den Beipackzettel gründlich durchlesen. Die vorgeschriebene Dosierung muss auf jeden Fall eingehalten werden. Treten trotzdem Beeinträchtigungen auf, z.B. Benommenheit oder verschwommenes Sehen, muss das Auto stehen gelassen werden.

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